Diese 8,0 % beziehen sich auf die Differenz aus zu versteuerndem Einkommen (laut ESt-Bescheid) und gezahlten Einkommensteuern. Wird ein Kinderfreibetrag gewährt, gilt das Einkommen als Grundlage.
Es gibt eine Staffelung der Beiträge in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Haushalt. Bei einem Kind beträgt der Satz 100 % (maximal 438,68 €/Monat). Ab fünf Kindern beträgt der Beitrag nur noch 37,25 % (maximal 163,41 €/Monat/Kind).
Auf diese Weise trägt jedes Elternhaus entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten zur Schulfinanzierung bei. Unsere Schule wird von Kindern aus Familien ganz unterschiedlicher sozialer Herkunft besucht. Wir erfüllen das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ nach Einkommensverhältnissen der Eltern.