Gemeinschaft – Schulgeld
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Schulgeld

Ein angemessener Beitrag

Waldorfschulen gehören zu den privaten Ersatzschulen, erhalten jedoch deutlich weniger Zuschüsse als staatliche Schulen. Für die aktuell im Bau befindliche Turnhalle etwa gibt es keinerlei öffentliche Zuschüsse – wir müssen sämtliche Baukosten aus Eigenmitteln abdecken.

Aus diesem Dilemma ergibt sich für unsere und alle anderen Waldorfschulen eine systembedingte Unterfinanzierung. Deswegen sind auch wir gezwungen, von den Eltern einen Schulgeldbeitrag einzufordern.

Die Eltern unserer Schule haben eine Schulgeldordnung mit den Zielen Transparenz und Gerechtigkeit entwickelt. Gemäß Schulgeldordnung wird der Schulgeldbeitrag einkommensabhängig festgelegt und beläuft sich auf gegenwärtig 8,0 %.

Diese 8,0 % beziehen sich auf die Differenz aus zu versteuerndem Einkommen (laut ESt-Bescheid) und gezahlten Einkommensteuern. Wird ein Kinderfreibetrag gewährt, gilt das Einkommen als Grundlage.

Es gibt eine Staffelung der Beiträge in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Haushalt. Bei einem Kind beträgt der Satz 100 % (maximal 438,68 €/Monat). Ab fünf Kindern beträgt der Beitrag nur noch 37,25 % (maximal 163,41 €/Monat/Kind).

Auf diese Weise trägt jedes Elternhaus entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten zur Schulfinanzierung bei. Unsere Schule wird von Kindern aus Familien ganz unterschiedlicher sozialer Herkunft besucht. Wir erfüllen das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ nach Einkommensverhältnissen der Eltern.